Gemäß § 8 a Altersteilzeitgesetz ist jeder Arbeitgeber ab dem 01.07.2004 gesetzlich verpflichtet, Wertguthaben aus Altersteilzeitarbeit einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in geeigneter Weise gegen das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Maßgebend für die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung ist der Beginn der Altersteilzeitarbeit.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung der Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitarbeit hat die HPBS GmbH ein überbetriebliches Treuhandmodell entwickelt. Mit diesem Angebot soll den Arbeitgebern ein effizienter und transparenter Weg zur betrieblichen Umsetzung der Insolvenzsicherung zur Verfügung gestellt werden.
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