Geld und Zeit sparen

Altersteilzeitkonten

Einrichtung und Betreuung von Altersteilzeitkonten (ATZ)

Gemäß § 8 a Altersteilzeitgesetz ist jeder Arbeitgeber ab dem 01.07.2004 gesetzlich verpflichtet, Wertguthaben aus Altersteilzeitarbeit einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in geeigneter Weise gegen das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Maßgebend für die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung ist der Beginn der Altersteilzeitarbeit.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung der Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitarbeit hat die HPBS GmbH ein überbetriebliches Treuhandmodell entwickelt. Mit diesem Angebot soll den Arbeitgebern ein effizienter und transparenter Weg zur betrieblichen Umsetzung der Insolvenzsicherung zur Verfügung gestellt werden.

Die HPBS GmbH unterstützt Ihr Unternehmen bei der
  • Absicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben
  • Einführung und Umsetzung eines überbetrieblichen Treuhandmodells zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitarbeit
  • Bereitstellung einer Muster-Betriebsvereinbarung
  • Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber den Mitarbeitern bzw. dem Betriebsrat

Ihre Ansprechpartner

Eric Morel
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Prokurist
+49 69 305 17437
Eric.Morel@hpbs.de
Jan Turba
B.A. Business Administration
+49 69 305 18880
Jan.Turba@hpbs.de